Der Graf ist in Harnisch, Degen und Dolch sind mit Lederriemen in der Taille an den Plattenpanzer gehängt, hat aber zum Gebet die Handschuhe ausgezogen und auf den Boden hinter sich gelegt. Der gefederte Helm liegt mit offenem Visier zwischen seinen Füssen. Die beiden Hände sind in Höhe der Brust zum Gebet verschränkt (nach Art „betende Hände“). Der Graf steht in einer na- türlichen Haltung, die Füße sind richtig gestellt. Der eine, der etwas sichtbare rechte Fuß der Gräfin deutet auch auf sicheres Stehen hin, was bedeutet, dass das Epitaph zu Lebzeiten beider gefertigt wurde, also vor1591, obwohl die hinterlegten Kopfkis- sen Ruhe und Liegen ausdrücken. Das Ehepaar steht in einem kleinen Winkel zu- einander. Gesicht und Hände sind gut ausgeformt Der Graf misst eine Höhe von 1,58 m, die Gräfin von 1,50 m. Das Werk ist aus einer Platte gefertigt. Künstlerisch ist das Epitaph eine gelungene Arbeit und zeigt großes handwerkliches Können.
davongetragen hatte, schrieben einige Frauen geistliche Lieder, in den romanischen Ländern aber sind für viele hochgebildete Damen eigene literarische Versuche belegt. KUNSTSAMMLERINNEN Viele fürstliche Frauen haben als Kunstsammlerinnen bekannt geworden. In Frankreich ist zumindest ein überliefertes Sammlungsinventar dieser Zeit dem Kunstinteresse und Fleiß einer Frau zu verdanken. Schluss Den Frauen der Renaissance, wie Frauen der Mittelalter, wurden alle politischen Rechte verweigert und erlaubterweise abhängig von ihren Ehemännern betrachtet. Von Frauen aller Gesellschaft Schichte wurde erwartet, in erster Linie die Aufgaben der Hausfrau durchzuführen. Ländliche Frauen arbeiteten im Feld neben ihren Ehemännern und ließen das Haus laufen. Die Frauen der Mittelstand-Ladenbesitzer und Kaufleute haben häufig ihrem Gatten beim Geschäft geholfen. Zwar waren Frauen der höchsten Stand, sogar von den
judicabit). 1255. a. lepingu järele mõistab ordufoogt kohut mihklipäevast kuni paastuni. Väljaspool seda tähtaega mõistavad saarlased ise kohut maa õiguslikkude vaadete ja harjumuste järele. Uute tähtsate määruste maksmapanekuks kohtus on maavanemate nõusolekut tarvis (U. B. 285). Semgallidega 1272. a. tehtud rahulepingu järele peavad foogtid kohut 3 korda aastas ,,Lätimaa ja Eestimaa õiguste ja harjumuste järele" (nach dem rechte und der gewonheit des Landes to Letlant und to Eistlant, U. B. 430). Aja jooksul hakatakse vanemate kohtumõistmist ikka enam piirama foogtide kasuks. Viimaks hakkavad vähehaaval ka vasallid kohtupidamisest osa saama. Vasallide eesõigustamine tekkis esmalt pärismaalaste maamaksude omandamise õiguse alusel. 3. Pärismaalaste peakohustuseks (abivägede andmise ja foogtide vastuvõtmise kõrval) oli maksude maksmine, kõige pealt kümnise (decimae) maksmine, mis kiriku ülalpidamiseks oli