zeug aus Kniebuckel, Beinröhre und Kuhmaul (Schuh). Alle vier dargestellten Perso- nen tragen eine spanische Halskrause, die bei allen gleich ausgeformt ist, die Gräfin Ursula von Deipenbrock trägt zusätzlich einen Schal. Die Kleider beider Damen sind ähnlich, das der Frau Horn ist leicht tailliert. Das obere Gewand steht vorne von der Taille abwärts bei beiden gleichmäßig keilförmig dadurch offen, dass es beidseitig umgeschlagen ist. Die Falte, die sich am Rocksaum bildet, ist fast identisch. Das Kleid der Dame Horn ist so geformt, dass man in den Rock hineinsehen kann und die Fußspitzen von oben sieht, sicher ein Zeichen, dass die Dame liegt und bereits tot ist. Die Taille ist umgürtet, von der Mitte hängt eine Schmuckkette bis zum Rock- saum, breit über den Schultern hängt eine doppelte Perlenkette. Der Kopfschmuck
Kalendertage die Bezahlung der Krankheitsgelder übernehmen muss. Dabei gelten einige Ausnahmen, die auch hier geschildert werden. Problematik in diesem Thema liegt darin, dass es mindestens 4 verschiedene Methoden gibt, die Ausgangsangaben der Krankheitsgelder zu berechnen, die aber alle zu den unterschiedlichen Ergebnissen führen. Das neue Arbeitsvertragsgesetz lässt in dem Sinne freies Hand und gibt vor, dass in solchen Fällen auf die Fernünftigkeitsprinzip und auf das beidseitig zufriedenstellenden Ergebnis zurückzugreifen ist. So kommt häufig vor, dass die Buchhaltung die Funktion der juristischen Instanzen übernehmen muss. Die Autorin bewertet auch den Einklang dieser vier Methoden mit dem Arbeitsvertragsgesetzes und stellt fest, dass eigentlich nur 2 von denen nicht gesetzwidrig sind. Die Empfehlung vom Sotzialministerium, die Angaben für Berechnung des Krankenheitsgelder aus der Regulierung Nr.91 der Regierung von Republik zu nehmen lehnt