ÜLETUNNITÖÖ TASU JA HAIGUSHÜVITISE ARVESTAMINE
übernehmen muss. Die Autorin bewertet auch den Einklang dieser vier Methoden mit dem
Arbeitsvertragsgesetzes und stellt fest, dass eigentlich nur 2 von denen nicht gesetzwidrig
sind. Die Empfehlung vom Sotzialministerium, die Angaben für Berechnung des
Krankenheitsgelder aus der Regulierung Nr.91 der Regierung von Republik zu nehmen lehnt
die Autorin in dem Sinne ab, dass es nicht Gebrauchbar ist, wenn man es gemäss § 29 Absatz
8 des Arbeitsvertragsgesetz berechnen möchte, da diese nicht zusammenpassen.
Die Autorin stellt allgemein fest, dass es in vielen Fällen keine konkrete Lösungen gibt und
die Arbeitgeber sind ziemlich frei bei den Entscheidungen und Methoden, die sie für sich als
passend finden. Die Themen, die sich mit Umsetzen des neuen Arbeitsvertragsgesetzes in
Praxis sich befassen sind sehr aktuell, vorallem, dass es um einen neuen Gesetz handelt, in
dem über die Präzedenzfälle zu früh zu sprechen ist, die Umsetzung sollte aber mit Hilfe der