ÜLETUNNITÖÖ TASU JA HAIGUSHÜVITISE ARVESTAMINE
Problematik in diesem Thema liegt darin, dass
es mindestens 4 verschiedene Methoden gibt, die Ausgangsangaben der Krankheitsgelder zu
berechnen, die aber alle zu den unterschiedlichen Ergebnissen führen. Das neue
Arbeitsvertragsgesetz lässt in dem Sinne freies Hand und gibt vor, dass in solchen Fällen auf
die Fernünftigkeitsprinzip und auf das beidseitig zufriedenstellenden Ergebnis
zurückzugreifen ist.
So kommt häufig vor, dass die Buchhaltung die Funktion der juristischen Instanzen
übernehmen muss. Die Autorin bewertet auch den Einklang dieser vier Methoden mit dem
Arbeitsvertragsgesetzes und stellt fest, dass eigentlich nur 2 von denen nicht gesetzwidrig
sind. Die Empfehlung vom Sotzialministerium, die Angaben für Berechnung des
Krankenheitsgelder aus der Regulierung Nr.91 der Regierung von Republik zu nehmen lehnt
die Autorin in dem Sinne ab, dass es nicht Gebrauchbar ist, wenn man es gemäss § 29 Absatz