ÜLETUNNITÖÖ TASU JA HAIGUSHÜVITISE ARVESTAMINE
Arbeitgebers, die allgemein, ohne Ausnahmefirmen gültig sind das veränderte
Arbeitgesundheits- und Arbeitsicherheitsgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber für 5
Kalendertage die Bezahlung der Krankheitsgelder übernehmen muss. Dabei gelten einige
Ausnahmen, die auch hier geschildert werden. Problematik in diesem Thema liegt darin, dass
es mindestens 4 verschiedene Methoden gibt, die Ausgangsangaben der Krankheitsgelder zu
berechnen, die aber alle zu den unterschiedlichen Ergebnissen führen. Das neue
Arbeitsvertragsgesetz lässt in dem Sinne freies Hand und gibt vor, dass in solchen Fällen auf
die Fernünftigkeitsprinzip und auf das beidseitig zufriedenstellenden Ergebnis
zurückzugreifen ist.
So kommt häufig vor, dass die Buchhaltung die Funktion der juristischen Instanzen
übernehmen muss. Die Autorin bewertet auch den Einklang dieser vier Methoden mit dem